Die Organisation
Nationalparks dienen der Erhaltung und Stärkung der Natur, der landschaftlichen und geologischen Werte sowie von Kulturlandschaften.
Hierzu kommt der Ausbau der Möglichkeiten für Betätigung im Freien, besondere Naturerlebnisse und kulturhistorische Erlebnisse, sowie die Förderung von Forschung und Lehre.
Ein weiteres Ziel ist die Unterstützung einer nachhaltigen, auch wirtschaftlichen, Entwicklung der Region.
Die Einrichtung der Nationalparks findet breite örtliche Unterstützung. Jeder Nationalpark erhält eine dezentrale Verwaltung bestehend aus einem Vorstand, dem Nationalparkrat und einem Sekretariat. Vorstand und Vorsitzender werden vom Umweltminister eingesetzt. Alle Vorstandsmitglieder haben soweit möglich lokalen Bezug zum Nationalparkgebiet.
Der Vorstand hat die Aufgabe, einen Betriebs- und Entwicklungsplan für den Nationalpark zu erarbeiten. Die örtliche Bevölkerung wird in diesen Prozess einbezogen. Die Entwicklung der Nationalparks wird sich über einen langen Zeitraum erstrecken und basiert auf freiwilligen Verträgen und örtlicher Unterstützung.